Führerscheinklassen

Die Fahrschule First Place ist deine Fahrschule in Frankfurt am Main speziell für Fahranfänger – Führerscheinklassen

Wir von der Fahrschule First Place in Frankfurt am Main bilden in verschiedenen Führerscheinklassen aus. Die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges wird in unterschiedliche Klassen eingeteilt. In unserer Fahrschule speziell für Fahranfänger stehen die Klassen B / BF17 / B Automatik / B197 /BE / B 96  im Vordergrund.

Übersicht Führerscheinklassen in der Fahrschule First Place in Frankfurt am Main:

Unter die Klasse B fallen alle Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.

Der Führerschein der Klasse B berechtigt auch zum Führen eines entsprechenden Kfz mit Anhänger – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren / BF.

Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.

Die Klassen L und AM sind beinhaltet.

Mach deinen Führerschein mit uns! Die Fahrschule First Place ist deine Fahrschule in Frankfurt am Main speziell für Fahranfänger.

Die Klasse B Automatik beschränkt den Umfang von Klasse B auf Automatikfahrzeuge. Ausschließlich Kfz mit Automatikgetriebe dürfen mit dieser Klasse geführt werden.

Für den Erwerb des Klasse B Automatik-Führerscheins absolvierst du dieselben theoretischen wie auch praktischen Ausbildungen und Prüfungen wie bei dem Klasse B-Führerschein, du wirst jedoch ausschließlich auf Automatikfahrzeugen geschult und nutzt auch für die Prüfung einen Automatikwagen.

Solltest du später einen Schaltwagen führen wollen, ist eine gesonderte Prüfung auf Schaltwagen notwendig.

Auch für einen Führerschein der Klasse B Automatik musst du mindestens 18 Jahre alt sein, es sei denn, du nimmst am Begleiteten Fahren teil (Klasse BF 17).

Die Klasse BF 17 ist eine Spezifikation der Klasse B.

Mit einem Führerschein der Klasse BF 17 darfst du bereits im Alter von 17 Jahren ein Kfz führen.

Anmelden zum Führerscheinkurs kannst du dich bereits im Alter von mindestens 16 ½ Jahren, die theoretische Prüfung darf jedoch frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag stattfinden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher.

Du erhältst nach erfolgreich absolvierter Prüfung eine Prüfungsbescheinigung, auch hast du eine zweijährige Probezeit.

Bedingung ist: Gefahren werden darf nur in Deutschland und nur mit einer Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzt und maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg hat.

Mit einem Führerschein der Klasse B96 bist du zum Führen eines Zugfahrzeugs der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg berechtigt.

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein bzw. 17 Jahre (Begleitetes Fahren / BF 17).

Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.

Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du ein Zugfahrzeug (Pkw oder leichter Lkw) der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg führen.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17).

Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.

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